Sponsoring und Spende? Was ist eigentlich der Unterschied?
Laura Elbers
27.Februar 2022
Viele Unternehmen stellen eine Sponsoringanfrage mit einer Spendenanfrage gleich. Jedoch gibt es steuerrechtlich und kommunikationstechnisch einige Unterschiede. Aber wie erkenne ich eigentlich ein Sponsoring bzw. eine Spende und welche Vor- und Nachteile ergeben sich?
Was ist eine Spende?
Spenden definieren sich laut Bundesfinanzhof durch zwei wesentliche Merkmale: die Freiwilligkeit und die Unentgeltlichkeit. Freiwilligkeit bedeutet, dass das Unternehmen weder rechtlich noch aus sozialen Verbindlichkeiten heraus zur Zahlung verpflichtet ist. Doch der wohl größere Unterschied zum Sponsoring ergibt sich durch das Merkmal „Unentgeltlichkeit“. Eine Spende darf an keinerlei Gegenleistungen des Empfängers an das Unternehmen verknüpft sein. Es darf also nicht für das entsprechende Unternehmen geworben werden. Die bloße Nennung der Spender:innen ist hingegen erlaubt. Das gilt auch dann, wenn bestimmte Räumlichkeiten oder Gebäude, beispielsweise ein Stadion, nach dem/der Spender:in benannt wird.
Was ist ein Sponsoring?
Im Gegensatz zu den Spenden weisen Sponsorings einen klaren werblichen Charakter auf. Das bedeutet, dass Unternehmen durch das Sponsoring eigene, unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.
Die Ziele eines Sponsorings können sehr vielfältig sein, beispielsweise:
Steigerung des Bekanntheitsgrades in der Region
Verbesserung des Images
Erweiterung des unternehmerischen Netzwerks
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Aber auch nach „innen“ gerichtete Ziele können durch ein Sponsoring verfolgt werden:
Steigerung der Mitarbeitermotivation
Verbesserung des Betriebsklimas bzw. der Unternehmenskultur
Die Leistungen eines Sponsorings werden in einem Vertrag festgehalten. Dabei sollten die Leistungen und Gegenleistungen möglichst genau beschrieben werden. Zum einen um Missverständnisse zwischen den beiden Parteien zu vermeiden, zum anderen, da der Vertrag vom Finanzamt genutzt werden kann, um die Betriebsabzugsfähigkeit festzustellen.
Wie sind Spenden oder Sponsorings steuerlich zu betrachten?
Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Neben der Freiwilligkeit sowie der Unentgeltlichkeit (s.o.) ist eine Spende jedoch nur steuerlich begünstigt, wenn der Verein oder die Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Zusätzlich ist die Abzugsfähigkeit von Spenden steuerlich begrenzt. Zulässig sind pro Jahr höchstens 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Aus diesen Gründen ist ein Sponsoring mit Gegenleistung für ein Unternehmen attraktiver. Sponsorings sind für Unternehmen grundsätzlich unbegrenzt abzugsfähig. Jedoch gibt es auch für Sponsorings einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Damit die Zahlung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, muss sie betrieblich veranlasst sein. Was so abstrakt im Einkommensteuergesetz beschrieben wird, bedeutet für ein Sponsoring konkret, dass mit dem Sponsoring ein wirtschaftliches Ziel des Unternehmens verfolgt werden muss. Erst ein großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung des Empfängers führt zur Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs. Somit ist es sinnvoll, die konkreten Ziele des Sponsorings direkt im Vertrag aufzunehmen.
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