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Welche Inhalte gehören in einen Sponsoringvertrag für Sportlerinnen und Sportler?

Laura

Laura Elbers

28.Oktober 2022

Vertrag

Du hast einen passenden Sponsor gefunden und fragst dich, welche Inhalte in deinen Sponsoringvertrag gehören? Zum erfolgreichen Abschluss gehört immer ein Sponsoringvertrag, der die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Kooperation regelt. Dabei gibt es einige Aspekte, die jeder Sponsoring-Vertrag enthalten sollte, sowie optionale Absätze.

Wir erklären dir, welche Kernelemente der Vertrag unbedingt beinhalten sollte:

1. Präambel

Die Präambel steht am Anfang des Vertrags und ist optional, also kein Pflichtbestandteil eines Vertrags. Sie bezeichnet eine Einleitung bzw. ein Vorwort zu den eigentlichen Inhalten des Vertrags. Im Sponsoringvertrag ist es sinnvoll, darin bereits zu thematisieren, zu welchem Zweck oder welchem Ziel der Sponsoringvertrag geschlossen wurde bzw. einen groben Überblick der Kooperation zu beschreiben.

2. Leistungen des Sponsors

Ein wesentlicher Teil des Vertrags ist die genaue Definition der Leistungen, die der Sponsor erbringen muss. Das können beispielsweise Sachleistungen, Geldleistungen oder auch Dienstleistungen sein. Je spezifischer die Leistungen benannt werden, desto weniger Missverständnisse können im Nachhinein auftauchen. Neben Sach-, Dienst- und Geldleistungen sollte beschrieben werden, welche weiteren Rechte dem Sponsor im Rahmen des Sponsorings übertragen werden (z.B. Nutzungsrechte der Fotos). Zuletzt ist es sinnvoll aufzunehmen, zu welchem Zweck der Sponsor die Leistungen anbietet. Dies ist auch im Hinblick der steuerlichen Anrechnung zu empfehlen.

3. Leistungen der:s Sportler:in/ Mannschaft

Analog zu der genauen Definition der Leistungen des Sponsors, müssen die Leistungen der Sportler:innen bzw. der Mannschaft aufgeführt sein. Auch hier gilt: je genauer die Auflistung, desto besser. Darunter fällt eine genaue Beschreibung von Art, Umfang und Dauer der Gegenleistung, z.B. Platzierung von Firmennamen/-logos oder die sonstige Darstellung des Sponsorings in allen Veröffentlichungen.

4. Vertragsdauer/ Laufzeit

Zu definieren sind der Start der Zusammenarbeit sowie der Endzeitpunkt. Da beide Parteien häufig an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, ist es zusätzlich sinnvoll festzulegen, ob und wie der Sponsor die Laufzeit der Zusammenarbeit verlängern kann. Ein Beispiel dafür ist die automatische Verlängerung um eine Saison, falls der Sponsor sich nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich meldet. Ein weiteres Beispiel ist die Einräumung eines Optionsrechts für den Sponsor, die Kooperation zu denselben Konditionen verlängern zu können. Zusätzlich sollten mögliche Kündigungsfristen beschrieben werden. 

Hinweis: Es ist ebenfalls möglich zu definieren, dass eine ordentliche Kündigung innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht möglich ist.

5. Ausschließlichkeit/ Exklusivität

Ist es den Sportler:innen bzw. der Mannschaft erlaubt, noch weitere Sponsoren der gleichen Branche aufzunehmen? Wie sieht es mit direkten Konkurrenten aus? Dies sind Fragen, die im Vertrag unbedingt geregelt werden sollten. Dabei ist es möglich, eine absolute Exklusivität zu vereinbaren. Das bedeutet, dass es den Sportler:innen bzw. der Mannschaft nicht gestattet ist, noch andere Sponsoringverträge abzuschließen. Ebenso ist es möglich, einzelne Branchen als weitere Sponsoren auszuschließen. Eine weitere Option ist,  den Sportler:innen keine Ausschließlichkeit vorzuschreiben. Egal für welche Variante ihr euch entscheidet, empfehlen wir euch, diese im Vertrag festzuhalten.

6. Haftung/ Gewährleistung

Bei Bedarf kann im Vertrag der Passus aufgenommen werden, dass die:der Sportler:in/ Mannschaft keine Gewähr über den Werbeerfolg sowie keine Haftung über Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen übernimmt. Dieser Abschnitt ist optional.

7. Vertraulichkeit

Der Absatz zur Vertraulichkeit ist ebenfalls optional. Manchmal möchte eine der zwei Parteien, dass die Konditionen der Sponsoringvereinbarung nicht öffentlich kommuniziert werden. Ist dies der Fall, kann im Sponsoringvertrag ein Stillschweigen vereinbart werden. Dabei ist es häufig sinnvoll, festzulegen, dass diese Verschwiegenheitsklausel auch nach Beendigung des Vertrags gilt. 

8. Schriftform 

„Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.“ – dies ist eine Standardklausel, die oft im Vertrag aufgenommen wird.

9. Ansprechpersonen

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es gerade bei Mannschaften sinnvoll, eine primäre Ansprechperson festzulegen und diese im Vertrag zu benennen. Neben der Ansprechperson auf der Seite der Sportler:innen/ Mannschaft, sollte eine Ansprechperson im Unternehmen benannt werden.

10. Salvatorische Klausel

Die salvatorische Klausel ist ein Standardabschnitt, der in den meisten Individualverträgen Anwendung findet. Diese Klausel verhindert, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird, sobald ein einziger Bestandteil des Vertrags unwirksam oder rechtswidrig ist. Daher ist die Aufnahme dieses Paragraphs am Ende des Sponsoringvertrags zu empfehlen.

Für Sponsorings, die über die Plattform equalchamps abgeschlossen wurden, wird ein kostenloser Mustervertrag zur Verfügung gestellt. Wende dich dich hierzu an hello@equalchamps.de

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